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Nachtrunk-Behauptung bei der MPU: Was Gutachter wirklich davon halten
Was im Strafverfahren als Verteidigungsstrategie diente, wird beim MPU-Gespräch oft kritisch hinterfragt – hier erfahren Sie, warum.

Was im Strafverfahren als Verteidigungsstrategie diente, wird beim MPU-Gespräch oft kritisch hinterfragt – hier erfahren Sie, warum.
In fast jeder Alkohol-Akte taucht früher oder später ein Begriff auf, der auf den ersten Blick harmlos klingt: die Nachtrunk-Behauptung. Gemeint ist die Aussage, nach der eigentlichen Trunkenheitsfahrt – aber vor der Blutentnahme – noch weiteren Alkohol getrunken zu haben, um den gemessenen Blutalkoholwert zum Zeitpunkt der Fahrt kleinzurechnen. Was im Strafverfahren manchmal als Verteidigungsstrategie eingesetzt wird, kann bei der MPU zum ernsthaften Problem werden. Dieser Beitrag erklärt, was eine Nachtrunk-Behauptung ist, warum Gutachter sie so genau prüfen und was das für Ihre Vorbereitung bedeutet.
Was ist eine Nachtrunk-Behauptung überhaupt?
Wird jemand nach einer Verkehrskontrolle mit Verdacht auf Trunkenheit am Steuer zur Blutentnahme gebracht, misst das Labor den Blutalkoholwert zum Zeitpunkt der Entnahme – nicht zum Zeitpunkt der Fahrt selbst. Da zwischen Fahrtende und Blutentnahme oft eine gewisse Zeit vergeht, behaupten manche Betroffene, in dieser Zwischenzeit noch zusätzlich Alkohol konsumiert zu haben, etwa aus Nervosität oder Schock über die Kontrolle. Ziel dieser Behauptung ist es, den tatsächlichen Blutalkoholwert während der Fahrt niedriger erscheinen zu lassen, als er tatsächlich war. Rechtlich ist ein echter Nachtrunk nicht grundsätzlich ausgeschlossen, muss von der Person, die sich darauf beruft, aber plausibel und im Zweifel auch beweisbar dargelegt werden – reine Behauptungen ohne nachvollziehbare Angaben zu Menge, Getränk und Zeitpunkt reichen dafür in der Praxis meist nicht aus.
Warum das Thema im Strafverfahren überhaupt eine Rolle spielt
Im Ordnungswidrigkeiten- oder Strafverfahren nach § 24a StVG beziehungsweise § 316 und § 315c StGB ist der gemessene Blutalkoholwert zum Fahrtzeitpunkt entscheidend für die Höhe der Strafe und die Frage, ob überhaupt eine Straftat oder nur eine Ordnungswidrigkeit vorliegt. Eine erfolgreiche Nachtrunk-Behauptung kann daher theoretisch dazu führen, dass der zur Tatzeit tatsächlich vorliegende Wert niedriger eingeschätzt wird als das Messergebnis. Genau deshalb wird sie in der Praxis gelegentlich als Verteidigungsargument vorgebracht – mit unterschiedlichem Erfolg, da Gerichte solche Behauptungen kritisch prüfen und oft weitere Nachweise verlangen.
Warum Gutachter die alte Nachtrunk-Behauptung bei der MPU wieder aufgreifen
Für die MPU-Begutachtung ist der Ausgang des Strafverfahrens nur ein Baustein von vielen. Der Gutachter oder die Gutachterin hat üblicherweise Einblick in die vollständige Akte, einschließlich Anzeige, Messprotokoll und gegebenenfalls der im Verfahren vorgebrachten Einlassung. Wurde dort eine Nachtrunk-Behauptung aufgestellt, wird das im psychologischen Gespräch häufig gezielt angesprochen – nicht, um das Strafverfahren neu aufzurollen, sondern um zu verstehen, wie die Person heute zu ihrem damaligen Verhalten steht. Entscheidend ist dabei weniger, ob die Behauptung juristisch erfolgreich war, sondern ob sie im Gespräch als das erkannt und benannt wird, was sie im Kern oft ist: der Versuch, die eigene Verantwortung für die Trunkenheitsfahrt zu relativieren.
Wie sich das auf die Bewertung auswirken kann
Im Zentrum der verkehrspsychologischen Begutachtung nach Alkoholauffälligkeit steht die Frage, ob die betroffene Person ihr früheres Verhalten realistisch einordnet und tragfähige Strategien entwickelt hat, es künftig zu vermeiden. Eine im Gespräch aufrechterhaltene Nachtrunk-Behauptung, die zur Aktenlage im Widerspruch steht, wird von Gutachtern in aller Regel kritisch gesehen – nicht, weil ein Nachtrunk grundsätzlich unglaubwürdig wäre, sondern weil das Festhalten an einer nicht belegten Schutzbehauptung häufig als Zeichen mangelnder Auseinandersetzung mit dem eigenen Fehlverhalten gewertet wird. Wer hingegen offen einräumt, dass die damalige Aussage eher der juristischen Verteidigung diente als der Wahrheit, signalisiert genau die Reflexionsfähigkeit, die im Gutachten positiv bewertet wird.
Strafverfahren und MPU folgen unterschiedlicher Logik
Ein Punkt sorgt in der Praxis immer wieder für Verwirrung: Was im Strafverfahren als kluge Verteidigungsstrategie erscheinen mag, kann bei der MPU das genaue Gegenteil bewirken.
Was im Strafprozess unter Umständen half, den Bußgeld- oder Strafrahmen zu senken, kann bei der MPU als Fortsetzung einer Vermeidungsstrategie gelesen werden. Die beiden Verfahren verfolgen schlicht unterschiedliche Ziele: Das eine bewertet einen Sachverhalt nach Beweislage, das andere fragt danach, ob eine Person heute anders mit ähnlichen Situationen umgehen würde.
Was das für Ihre Vorbereitung bedeutet
Wenn in Ihrer Akte eine Nachtrunk-Behauptung steht, verschweigen Sie das im MPU-Gespräch nicht und versuchen Sie erst recht nicht, sie unverändert zu wiederholen, nur weil sie im Strafverfahren so protokolliert wurde. Sinnvoller ist es, die damalige Situation ehrlich einzuordnen: Warum wurde die Behauptung aufgestellt, wie stehen Sie heute dazu, und was sagt das über den Umgang mit der eigentlichen Trunkenheitsfahrt aus? Eine gute verkehrspsychologische Beratung im Vorfeld der MPU hilft dabei, genau diese Widersprüche aufzuarbeiten, statt sie im Gespräch zum ersten Mal zu erklären. Wer sich unsicher ist, wie die eigene Aktenlage zu bewerten ist, sollte sich vor dem MPU-Termin gezielt beraten lassen – idealerweise bei jemandem, der sowohl die rechtliche als auch die psychologische Seite der Begutachtung kennt.
Praktisch bedeutet das auch: Fordern Sie im Vorfeld über Ihre Akteneinsicht bei der Führerscheinstelle die relevanten Unterlagen an und lesen Sie genau nach, was im Verfahren protokolliert wurde. Viele Betroffene erinnern sich Jahre später nur noch vage an einzelne Formulierungen aus dem Ermittlungsverfahren – im MPU-Gespräch aber wird oft genau danach gefragt. Wer die eigene Akte kennt, statt von ihr überrascht zu werden, kann deutlich souveräner und glaubwürdiger antworten.
Häufige Fragen
Wird eine Nachtrunk-Behauptung automatisch als Lüge gewertet? Nein. Ein tatsächlicher Nachtrunk ist möglich und wird im Einzelfall geprüft. Kritisch wird es, wenn die Behauptung unbelegt bleibt und im MPU-Gespräch trotzdem unverändert wiederholt wird, ohne die eigene Rolle zu reflektieren.
Sollte ich das Thema im Gespräch von selbst ansprechen? Ja, in der Regel ist es besser, offen damit umzugehen, als zu hoffen, dass es nicht zur Sprache kommt – der Gutachter kennt die Akte meist bereits vor dem Termin.
Kann eine erfolgreiche Nachtrunk-Verteidigung im Strafverfahren die MPU verhindern? Nicht direkt. Die MPU wird von der Führerscheinstelle unabhängig von der strafrechtlichen Bewertung angeordnet, wenn Zweifel an der Fahreignung bestehen, etwa aufgrund des ursprünglich gemessenen Wertes oder wiederholter Auffälligkeit.
Was, wenn der Nachtrunk tatsächlich stattgefunden hat? Dann ist es genauso wichtig, das im Gespräch klar, konsistent und mit nachvollziehbaren Details zu schildern, wie bei jeder anderen wahrheitsgemäßen Angabe auch. Der Unterschied zur problematischen Variante liegt nicht darin, dass ein Nachtrunk erwähnt wird, sondern darin, ob die Schilderung stimmig ist und zur restlichen Aktenlage passt.
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Fachliche Abgrenzung
Dieser Ratgeber dient der MPU-Vorbereitung und allgemeinen Orientierung zur Fahreignung. Er ersetzt keine medizinische oder rechtliche Beratung.